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Internationales Erbrecht

Erbschaften in den USA, Kanada, Italien und Frankreich

Erbschaften weisen immer öfter einen internationalen Bezug auf. Immobilien in Frankreich, Italien oder Spanien, Aktien und Firmenbeteiligungen in den USA und Kanada, Bankkonten in der Schweiz oder Liechtenstein – hierbei ergeben sich Rechtsfragen, die sich nicht mehr allein nach deutschem Recht lösen lassen, auch wenn der Erblasser deutscher Staatsangehöriger war.

Zunächst muss das anwendbare Recht ermittelt werden, was nach den Regeln des  Internationalen Privatrechts (IPR) geschieht. Im Bereich der Europäischen Union gilt insoweit seit 2012 die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 (Erbrechtsverordnung, EuErbVO, EU-ErbVO). Führt das IPR zur Anwendbarkeit des Rechts eines Drittstaates, muss dieses ermittelt werden. Dies kann im Einzelfall auch dazu führen, dass mehrere Rechtsordnungen einschlägig sind, also etwa für Immobilien in Italien das italienische Recht, für Bankguthaben und Aktien in den USA das nordamerikanische Recht mit Differenzierung nach den einzelnen Bundesstaaten.

Die Ermittlung des ausländischen Rechts und Klärung aller damit verbundenen Rechtsfragen im In- und Ausland ist eine der Hauptspezialisierungen unserer Kanzlei. Zudem verfügen wir über ein umfassendes Netzwerk von spezialisierten Anwaltskanzleien in fast allen Ländern der Erde, um auftauchende Spezialfragen zum ausländischen Recht kurzfristig prüfen zu können.

Aktuelle Projekte

  • Erbscheinverfahren in der Schweiz
  • Abwicklung einer Erbschaft in Kanada
  • Abwicklung einer Erbschaft in den USA

Wenden Sie sich gern an einen unserer Erbrechtsspezialisten:

Dr. Frank Schmitz

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