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Italienisches Verkehrsrecht

Aktuelle Einstellung der Zustellung der Bußgelbescheide aus Italien

Straffreiheit für Verkehrsverstöße, die in Italien von ausländischen Fahrzeugen begangen werden

Wenn ein italienischer oder ausländischer Staatsbürger in Italien mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug ein Verkehrsdelikt begeht, wird ihm das Bußgeld in der Regel nach einigen Monaten an seinem ausländischen Wohnsitz zugestellt. Nach der italienischen Straßenverkehrsordnung muss die Zustellung von Bußgeldbescheiden an ausländische Staatsbürger innerhalb von 360 Tagen nach Feststellung des Verstoßes erfolgen.
Die Richtlinie 2015/43 sieht zwischen den Staaten die gegenseitige Ahndung von Verkehrsverstößen ausländischer Staatsangehöriger im eigenen Land vor. Dieses Austauschsystem ist Teil des Eucaris-Projekts, eines automatisierten Austauschsystems für Fahrzeuge, die in der Europäischen Union verkehren.
Insgesamt acht Verkehrsverstöße fallen unter dieses Austauschsystem und werden daher in ganz Europa geahndet:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Nichtanlegen des Sicherheitsgurts
  • Überfahren einer roten Ampel
  • Fahren unter Alkoholeinfluss
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • Nichttragen eines Helms
  • Fahren auf einer verbotenen Fahrspur und
  • missbräuchliche Benutzung eines Mobiltelefons oder eines anderen Gerätes während der Fahrt.

In letzter Zeit haben Deutschland, die Niederlande und Österreich die Sichtbarkeit der Nummernschilder ausländischer Fahrzeuge, die in Italien gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben, blockiert, was es den Polizeibeamten im Ausland unmöglich macht, Strafzettel auszustellen.

Der Grund für die Unterbrechung dieser Art der Zusammenarbeit liegt angeblich darin, dass sich diese drei Länder über den Missbrauch der Daten durch ein italienisches Unternehmen beschweren, das diese Daten nicht datenschutzrechtlich konform verwaltet, dessen Namen, zumindest in der Presse, nicht genannt wurde.

Daher werden Verstöße, die in Italien von deutschen, österreichischen und niederländischen Bürgern begangen werden, derzeit nicht zugestellt und bleiben in der Tat ungeahndet.

Natürlich befasst sich das italienische Ministerium für Infrastruktur und Verkehr mit der Angelegenheit und rechnet damit, das Problem mit Deutschland bis Ende des Monats zu lösen, während man sich mit den Niederlanden und Österreich noch gedulden muss.