Anlagen- und Maschinenbau

Seit vielen Jahren ist dieser Bereich bei uns ein Beratungsschwerpunkt

Der Maschinen- und Anlagenbau ist eine der führenden Branchen in Deutschland und ein tragender Pfeiler der Exportwirtschaft. Seit vielen Jahren ist dieser Bereich ein Beratungsschwerpunkt bei COELER LEGAL. Wir beraten Unternehmen des Anlagen- und Maschinenbaus, Hersteller, Zulieferer, Projektentwickler und Bauunternehmen fachübergreifend bei allen Rechtsfragen, insbesondere mit internationalem Bezug.

  • Beratung in der Angebotsphase
  • Vertragsgestaltung / Abstimmung mit dem Einkauf / Back-to-Back
  • Rechtliche Begleitung bei der Projektabwicklung / Unterstützung des Projektmanagers
  • Claim Management / Nachtragsmanagement / Gegenclaims
  • Streitvermeidung / Streitbeilegung
  • Beratung in Gewährleistungsfragen (u.a. Vermittlung von Gutachtern, Beweisverfahren)

Unser Team besteht aus erfahrenen Spezialisten aus den Bereichen internationaler und nationaler Industrie- und Anlagenbau, Immobilien- und Baurecht, Energierecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht sowie Rechtsdurchsetzung steht Ihnen jederzeit insbesondere bei folgenden Fragen zur Verfügung:

  • Präventive Vertragsgestaltung und -verhandlung, insbesondere auch nach angelsächsischem Muster unter besonderer Berücksichtigung von
    –  Streitvermeidung
    –  Risikominimierung
    –  Haftungsregelungen
    –  Gewährleistungsfragen
    –  Steuerliche Überlegungen
    –  Rechtsdurchsetzung (Rechtswahl und Gerichtsstand, Schiedsverfahren)
  • Claim Management (Nachtragsmanagement), Geltendmachung eigener und Abwehr fremder Claims in allen Projektphasen, Optimierung Ihres Nachtragsmanagements
  • Auslegung von Lastenheften, etwa funktionale Leistungsbeschreibungen und garantierte Leistungsmerkmale
  • Verhandlung und Gestaltung von Zahlungsplänen
  • Umsetzung von Projektzeitplänen
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von zusätzlichen oder geänderten Leistungen
  • Gestaltung von Gewährleistungspflichten
  • Subcontractor / Back-to-Back / Turnkey – Verträge
  • FIDIC / Orgalime / ICC – Bedingungen
  • VOB / BGB
  • Geltung ausländischer Rechtsordnungen
  • Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Überprüfung und Gestaltung der gesamten Vertriebsdokumentation

Kontakt

Dr. Frank Schmitz Rechtsanwalt (Mitglied im VDI), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht. Dr. Frank Schmitz ist seit über 20 Jahren im Projektgeschäft beratend tätig. Er vertritt und berät Hersteller, Lieferanten, Planer und Auftraggeber bei allen rechtlichen Fragen des internationalen und nationalen Industrie- und Anlagenbaugeschäfts.

Projekte

  • Beratung bei der Vergabe und Verhandlung eines Projektierungsvertrages für ein Windparkprojekt in Erwitte, Konsortialvertrag
  • Vertragsverhandlung Förderanlagenprojekt im Oman
  • Vertragsgestaltung, AGB für Batterierecycling
  • Förderanlagen für holzverarbeitenden Betrieb in Burgos/Spanien – Claim Management, Abwehr von Vertragsstrafen, Gegenclaims gegen Subunternehmer
  • Lieferung von Armaturen für einen kommunalen Wasserbetrieb – Claim Management, Abwehr von Gewährleistungsansprüchen, Regress
  • Lieferung einer Förderanlage für die deutsche Holzindustrie –  Claim Management, Abwehr von Gewährleistungsansprüchen, Vertragsmanagement, selbständiges Beweisverfahren, Abwehr einer Vertragsstrafe
  • Lieferung einer Förderanlage nach Australien – Claim Management, Abwehr von Gewährleistungsansprüchen, Vertragsmanagement, Prozessführung
  • Lieferung von Anlagenkomponenten für eine Zuckerfabrik in Österreich – Claim Management, Abwehr von Ansprüchen, dispute settlement
  • Lieferung von Anlagenkomponenten für Zuckerfabrik in der Türkei – Vertragsgestaltung
  • Lieferung von Förderanlagen für Zementfabrik in Russland – Vertragsgestaltung
  • Lieferung von Kühlschnecken nach Polen – Vertragsgestaltung, Haftungsbegrenzung
  • Permanente Beratung diverser mittelständischer Anlagenbauer in allen vertragsrechtlichen Angelegenheiten, Neugestaltung der gesamten Vertriebsdokumentation
  • Rechtliche Beratung und Begleitung eines Planungsbüros beim Bau des Musée Louis Vuitton in Paris – rechtliche Prüfung des Planungsauftrags nach französischem Recht, Haftungsproblematik, Gewährleistungsfragen u.a.
  • Permanente Projektbegleitung eines mittelständischen Förderanlagenbauers
  • Unterirdische Gaskaverne in Epe – ESSENT – Projekt
    Juristische Beratung und Begleitung des deutschen Marktführers für die Lieferung von speziell konfigurierten Gas-Kompressoren von der Vertragsgestaltung und Auftragsvergabe über mehrjähriges Claim Management nach niederländischem Recht bis zur abschließenden Verhandlung aller gegenseitigen Claims. Auftragswert > € 30 Mio.
  • Windparks in Frankreich
    Juristische Beratung und Begleitung einer führenden deutschen Entwickler-Gruppe beim Verkauf von 5 Windparks in Frankreich an englische und dänische Investmentfonds, Vertragsgestaltung nach französischem Recht. Auftragswert > € 50 Mio.
  • Solarparks in Frankreich
    Juristische Beratung und Begleitung bei der Entwicklung und dem Verkauf von PV-Projekten in Frankreich einschließlich Inseln (Korsika) und Überseedepartements (Réunion). Projektvolumen > € 50 Mio.
  • Offshore Windparks Alpha Ventus / Rödsand / Bard / Baltic 1
    Juristische Begleitung der Kabellegung bei mehreren deutschen sowie ausländischen Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee von der Vertragsgestaltung bis zur vollständigen Beendigung der Projekte. Insbesondere Abwicklung der Projekte im Rahmen Claim Management, Geltendmachung eigener und Abwehr fremder Claims.
  • Innerpark-Verkabelung für Alpha Ventus,
  • Innerpark-Verkabelung für Rödsand,
  • Innerpark-Verkabelung für BARD-Offshore 1,
  • Exportkabel für Baltic 1
  • Tiefsee Telekommunikationskabel
    Juristische Begleitung bei der Legung eines Seekabelrings um Indonesien mit einem Gesamtauftragswert von 100 Millionen US-Dollar. Daneben juristische Beratung bei kleineren Verbindungen, wie etwa die Legung eines Seekabels zwischen Malta und Sizilien juristisch begleitet.
  • Kraftwerksbau
    Betreuung von Zulieferbetrieben im Rahmen des Kraftwerksbaus, z.B. Vertretung eines Zulieferbetriebes für die Errichtung der Abgaszüge für Gaskraftwerke in Südafrika oder die Lieferung der Steuerklappen für ein Gas- und Dampfkraftwerk in Frankreich.
  • Maritime Technologie
    Im Bereich der maritimen Technologie – juristische Beratung und Vertretung bei einem Schadensfall bei einem Schiffsneubau verursacht durch mangelhaftes Öl. Daneben Vertretung eines namhaften holländischen Ruderblatt- und Ruderanlagenhersteller in zahlreichen Schadensfällen, Beratung eines führenden Produzenten von Schiffsfarben, Ausbringung von Schiffsarresten weltweit

Aktuelles Thema: CLAIM MANAGEMENT:

Claim Management (CM) ist ein wesentlicher Teil des Projektmanagements, dessen Relevanz und Potential vielen mittelständischen Unternehmen in Deutschland noch nicht wirklich bewusst geworden ist. CM dient auf zwei Wegen direkt der Ergebnisoptimierung. Zum Einen werden Schadensersatzansprüche und Vertragsstrafen (Pönalen, liquidated damages) abgewehrt, zum Anderen einvernehmlich vereinbarte Vertragsnachträge („change orders“) im Leistungsbereich und einseitig durchsetzbare Leistungsclaims wegen vom Kunden verursachter Leistungserweiterungen und/oder -erschwerungen angestrebt (z.B. time extension claims).

Claim Management sollte idealerweise bereits bei der Vertragsgestaltung beginnen, etwa bei einer sehr genauen Beschreibung der zu erbringenden Leistung. Pauschale Zusagen wie „Stand der Technik“ laden den Auftraggeber gerade dazu ein, das Leistungsverzeichnis in seinem Sinne auszulegen. Ungenaue Angaben des Kunden zu eigenen Leistungen und Bereitstellungsparameter sollten keineswegs akzeptiert werden. Sie müssen soweit wie möglich präzisiert werden, da ansonsten der Unternehmer das Risiko pauschal dafür übernimmt, dass sich diese Angaben im Nachhinein als falsch herausstellen. Grundsätzlich gilt, dass jede Seite nur das Risiko der Richtigkeit der eigenen Angaben übernehmen soll.

Claim Management ist der sich durch das gesamte Projekt erstreckende permanente Soll/Ist-Vergleich zwischen Leistungsversprechen und ausgeführter Leistung in sachlicher und zeitlicher Hinsicht mit dem Ziel, die aus den Abweichungen resultierenden Ansprüche (Claims) des Kunden zeitnah und effizient durchzusetzen.

Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen von Anbeginn des Projekts zur Seite und helfen, CM-Strukturen bereits in der Phase der Vertragsgestaltung zu implementieren. Während der Projektdurchführung assistieren wir aktiv oder beratend Ihrer Projektleitung und sorgen für eine effiziente Geltendmachung etwaiger Claims.

Rufen Sie uns an oder senden uns eine Mail mit Ihrem Anliegen. Wir garantieren Ihnen eine unverbindliche erste Einschätzung innerhalb von 24 Stunden.