Die Kündigung des Werkvertrages (bzw. Bauvertrages) nach italienischem Recht
Haben Sie zur Sanierung und Renovierung Ihrer neu erworbenen Villa am Gardasee oder an einem anderen schönen Ort in Italien ein italienisches Unternehmen beauftragt und sind, nach der Unterschrift des Werkvertrages und dem Beginn der Bauarbeiten von der Arbeitsweise und den Ergebnissen nicht mehr überzeugt oder gar enttäuscht? Gibt es Arbeitsmängel oder überflüssige Verzögerungen und [...]