Schadensersatzforderung nach Unfallereignis

Gute Nachrichten für Anspruchssteller, die einen Haushaltsführungsschaden geltend machen wollen, weil sie infolge eines Unfallereignisses ihren Haushalt nicht führen konnten. In einer Entscheidung vom 27.04.21 hat das OLG Düsseldorf (1 U 38/20) entschieden, dass ausgehend von den mittleren Bruttogehältern des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst des Bundes (TVöD) ein Stundenlohn in Höhe von netto € 12,00 angemessen ist.