Änderungen in der kaufrechtlichen Mängelhaftung

Lange herrschte Unklarheit über den Umfang der kaufrechtlichen Mängelhaftung des Verkäufers im Rahmen seiner Nacherfüllungsverpflichtung. Konkret stand in Frage, ob der Verkäufer ebenfalls für zunächst vom Käufer getragene Aus- bzw. Einbaukosten der mangelhaften Sache aufkommen muss. Hierbei spielte maßgeblich die Auslegung des § 439 BGB eine Rolle. Der Bundesgerichtshof entschied in seinen bisherigen Urteilen, in [...]