Immobilienrecht

Professionelle und umfassende Beratung schützt vor überflüssigen Kosten

Im Bereich Immobilienrecht beraten wir Käufer und Verkäufer, Bauherren, Anleger und Anbieter offener und geschlossener Immobilienfonds, Eigentümer, Erben, Verwalter oder Makler bei allen rechtlichen Fragen rund um den Erwerb und die Übertragung von Immobilien:

  • Grundstückskaufverträge (Verträge über den Verkauf von Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser)
  • Miet- und Pachtverträge
  • Immobilienfonds und Beteiligungen
  • Bauträgerverträge
  • Finanzierung und Grundpfandrechte
  • Geltendmachung oder Abwehr von Mängelansprüchen und sonstigen Rechten
  • Kündigung und Räumungsklagen
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Beratung bei Sonderumlagen
  • Prüfung (due diligence) von WEG-Verwaltungen

Immobilien stellen hohe Werte dar. Daher ist es umso wichtiger, die persönliche Situation im Hinblick auf Grundstückstransaktionen genauestens zu prüfen, Risiken zu ermitteln und Verträge entsprechend zu gestalten. Professionelle und umfassende Beratung schützt vor überflüssigen Kosten, die etwa im Rahmen von Prozessen entstehen. Ganz nach Ihrem Wunsch berechnen wir unsere Beratungsleistung entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder – was meistens günstiger ist – nach Zeitaufwand, wobei der Stundensatz individuell vereinbart werden kann.

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