Italian Desk

COELER LEGAL berät seit mehr als 40 Jahren deutsche und italienische Unternehmen in allen Fragen des grenzüberschreitenden Wirtschaftsrechts

Die Italien-Abteilung der Kanzlei wurde von Dr. Gerd Coeler und Michael Raschendorfer aufgebaut, die als langjährige Vertrauensanwälte des Italienischen Generalkonsulats in Hamburg eine Vielzahl deutsch-italienischer Rechtsfälle betreuten. Das Italian Desk wird heute von Rechtsanwalt Massimiliano Condò geleitet.

Wir bieten Ihnen entweder direkt oder über unsere italienischen Partnerkanzleien u.a. folgende Beratungs- und Dienstleistungen an:

  • Firmengründungen in Italien, Beteiligungskäufe
  • Firmenauskünfte
  • Beratung und Verhandlung von Verträgen aller Art
  • Beratung zum italienischen Recht
  • Inkasso in Italien
  • Vertretung in italienischen Gerichts- und Schiedsverfahren
  • Erwerb und Verkauf von Immobilien in Italien
  • Erbauseinandersetzungen
  • Familienrecht
  • Übersetzungen und Dolmetscherleistungen

Aktivitäten

Familienrecht

Das Familienrecht ist ein sehr weitläufiger Bereich, welcher gerichtliche und außergerichtliche Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit dem Ehe- und Familienleben und zu Kindern und seine Belange betrifft.
Wir bieten Unterstützung bei Trennungs- und Scheidungsfällen, bei Unterhaltsfällen für Partner und Kinder, Regulierung des Besuchsrechtes in Italien und in Deutschland.
Die Aufgaben umfassen außerdem die Anerkennungsverfahren für ausländische Urteile in Italien und in Deutschland sowie von Unterhalt und in Folge von Zwangsunterhaltung.
Außerdem bieten wir Beratung, wenn es um die Überprüfung, die Anerkennung und die Durchsetzung von Vaterschaften geht.

Erbrecht

Das Erbrecht geht von der Aktivität der Beratung zu Erbfragen (Rechts, Versorgung der Erben, Weitergaben von Vermögen), bis hin zur Verwaltung der Erberklärung und eventuelle Abwicklungen von Verkäufen von geerbten Immobilien, im Namen der Erben.

Immobilienrecht

Wir bieten, dank der gesammelten Erfahrung, Beratung ins besondere bei An und Verkauf und oder Vermietung von Immobilien, sowohl in Italien, als auch in Deutschland an.

Gesellschafterrecht

In diesem Bereich führen wir alles an Aktivitäten durch, um eine Gesellschaft in Italien oder in Deutschland zu gründen. Dies kann auch die Gründung der Firma, die Eröffnung von Filialen, und zweitsitzen, sowie die Übernahem von Administrativen Aufgaben umfassen.

In diesem Zusammenhang arbeiten wir mit verschiedenen Notarskanzleien in Hamburg und in Italien zusammen und bietet auch die Möglichkeit für Übersetzungen an.

Eintreiben von Schulden

Die Aktivität des Eintreibens von Schulden besteht darin sowohl gerichtlich, als auch außergerichtlich Beratung, sowie Eintreibung von Schulden. Dies geht von dem einfachen Aufforderungsschreiben, gefolgt von der Liquiditätsanalyse des Schuldners und sollte die außergerichtlichen Einigung nicht erfolgen, so folgt die Anerkennung der Außenstände vor Gericht in Italien und in Deutschland.

Ansprechpartner