Die neue Reform des italienischen Verfahrensrechts – Verfahren mit Rechtsbeistand

Gemäß der italienischer Rechtsordnung können die Parteien in Zivil- und Handelssachen, die sich auf verfügbare Rechte beziehen, alternative Verfahrensinstrumente in Anspruch nehmen. Verfügbare Rechte sind diejenigen Rechte, über welche der Rechtsinhaber aufgrund von Übertragungsurkunden, Verzichturkunden usw. und, im allgemeinen, vermögensrechtlichen Urkunden, frei verfügen kann.[...]