Modernisierung und Harmonisierung der Straßenverkehrsvorschriften im europäischen Raum.

Vorläufige Einigung zwischen Rat und europäischem Parlament:

STOP-Straffreiheit für im Ausland begangene Straftaten.

Die Notwendigkeit, die Straßenverkehrsvorschriften auf europäischer Ebene zu vereinheitlichen und wirksamer zu gestalten, insbesondere bei der Durchsetzung von Rechtsfolgen für Straßenverkehrsrechtverstöße, ist auf EU-Ebene seit langem bekannt.

Seit 2010 arbeitet die Europäische Union intensiv daran, das Sicherheitsniveau auf den europäischen Straßen zu erhöhen und die immer noch zu hohe Zahl der Straßenverkehrsopfer zu bekämpfen.

Das von der europäischen Union verfolgte Ziel, das immer noch reine Utopie zu sein scheint, besteht darin, bis 2050 in ganz Europa eine Zahl von 0 Verkehrstoten zu erreichen („Vision Zero“). Auch wenn dieses Ziel noch unerreichbar erscheint, wenn man bedenkt, dass es im Jahr 2022 noch 20.000 Verkehrstote in Europa gab, sollte man bedenken, dass die Zahl der Opfer von Verkehrsunfällen dank der regulierenden Eingriffe der Europäischen Union in nur 20 Jahren um 75 Prozent gesunken ist: von 51.000 Opfern im Jahr 2001 auf 19.800 im Jahr 2021.

Die europäischen Institutionen, die an der Schaffung wirksamen und harmonisierten Rechtvorschriften beteiligt sind, halten es für grundlegend wichtig, dass Verkehrsverstöße nicht ungeahndet bleiben, schon gar nicht, wenn sie im Ausland oder mit einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen begangen werden.

In diesem Sinne haben der Rat und das Europäische Parlament eine erste Einigung erzielt, um sicherzustellen, dass immer mehr Verkehrsverstöße, die im Ausland oder mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug begangen werden, nicht ungeahndet bleiben, so dass die Täter nicht mehr die bisherige Straffreiheit genießen, die sich aus der mangelnden Homogenität der Kontroll- und Kooperationssysteme zwischen den Mitgliedstaaten und aus dem begrenzten Informationsaustausch zwischen den Behörden der verschiedenen Staaten ergibt.

Heute bleiben 40 % der „grenzüberschreitenden“ Sanktionen ungeahndet.

Die neuen Rechtsvorschriften zielen darauf ab, die Liste der europaweit strafbaren Verkehrsdelikte zu erweitern, auch wenn sie von ausländischen Fahrern begangen werden. Es werden nicht mehr nur die schwersten Verstöße wie Fahren unter Alkoholeinfluss, Geschwindigkeitsüberschreitung und Überfahren einer roten Ampel geahndet, sondern auch Verstöße wie Parken im Halteverbot, unbefugtes Befahren von Sperrzonen, Fahrerflucht und gefährliches Überholen.

Auch Fahrverbote, die nach der Aussetzung oder dem Entzug des Führerscheins in einem EU-Mitgliedstaat verhängt werden, können bald in ganz Europa gelten und nicht mehr nur in dem Mitgliedsstaat, in dem sie ausgestellt wurden. Mit der Verabschiedung und Umsetzung der neuen Gesetzgebung wird daher ein Fahrer mit italienischem Führerschein, dem ein Fahrverbot auf deutschem Gebiet auferlegt wurde, auch nicht mehr auf italienischem Gebiet fahren dürfen, was heute noch der Fall ist.

Die von Rat und Parlament erzielte Einigung soll die Richtlinie von 2015 über den Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden ergänzen und modernisieren und wird nach ihrer förmlichen Annahme seitens des europäischen Gesetzgebers dazu führen, dass die Mitgliedstaaten die neuen Bestimmungen umsetzen müssen.