In November 2018 hat das Zivilgericht von Matera, die berühmte Stadt der Felzen „i sassi di Matera“, die zum UNESCO Welterbe gehört, in Rahmen eines einvernehmlichen Trennungsverfahren, eine „revolutionäre“ Entscheidung über die Umgangsregelung getroffen.
Die Richter haben die einvernehmliche Trennung genehmigt, in dem die Ehewohnung dem Kind zur Verfügung gestellt wurde, und die Eltern sich wechselseitig alle zwei Wochen um das Kind kümmern werden. Die entsprechenden Rechten, Pflichten und Kosten des Hauses und des Unterhaltes des Kindes werden paritätisch zwischen den Eltern geteilt.
Die Genehmigung (auf Italienisch „omologazione“) bedeutet, dass das Gericht den Bedingungen der Trennung im Interesse des Kindes zugestimmt hat.
Die Entscheidung ist insofern außergewöhnlich, als dass normalerweise das Kind nach einer Trennung hauptsächlich bei einem Elternteil bleibt und der andere Elternteil das Kind regelmäßig in dessen Wohnung besucht.
In dieser Entscheidung dagegen, bleibt das Kind in der Ehewohnung und die Eltern wechseln sich ab, um das Kind in gleichem Umfange zu besuchen.
Da die Einkommen der Eltern auch gleichmäßig sind, haben die Parteien entschieden, dass keine der Parteien verpflichtet ist, einen Unterhalt zu zahlen. Die Eltern zahlen direkt in der Zeit, in der sie jeweils das Kind betreuen, die notwendigen und anfallenden Unterhaltskosten.
Diese Entscheidung nimmt das Dekretgesetz des Senators Pillon vorweg, welches zur Zeit beim Senat diskutiert wird, und dass das paritätische Elternsein für beide Elternteile vorsieht.
Sicherlich mussten auch die Gegebenheiten und die wirtschaftliche Lage der Parteien, die diese Entscheidung ermöglicht haben, berücksichtigt werden; es bleibt nun abzuwarten, ob sich aus dieser einzelnen Entscheidung eine neue Rechtsprechung entwickelt, in der das Kind kein „Postpaket“ mehr ist, das hin und her getragen wird.