News2026-03-11T12:06:49+01:00

Neuigkeiten aus der Rechtsprechung

Schenkungen in Italien

Mögliche Neuerungen: Abschied von der "Rückgabe" des Hauses - was Erben jetzt tun können   Eine im Entwurf des diesjährigen [...]

Jährlicher Kongress der AIGLI

Vom 15. bis 18. September hat in Mailand der jährliche Kongress der AIGLI, der Internationalen Vereinigung italienischsprachiger Juristen, stattgefunden, an dem auch avvocato Massimiliano Condò teilgenommen hat.

Eine neue Entscheidung im Familienrecht

In November 2018 hat das Zivilgericht von Matera, die berühmte Stadt der Felzen "i sassi di Matera", die zum UNESCO Welterbe gehört, in Rahmen eines einvernehmlichen Trennungsverfahren, eine "revolutionäre" Entscheidung über die Umgangsregelung getroffen.

Die neue Reform des italienischen Verfahrensrechts – Verfahren mit Rechtsbeistand

Gemäß der italienischer Rechtsordnung können die Parteien in Zivil- und Handelssachen, die sich auf verfügbare Rechte beziehen, alternative Verfahrensinstrumente in Anspruch nehmen. Verfügbare Rechte sind diejenigen Rechte, über welche der Rechtsinhaber aufgrund von Übertragungsurkunden, Verzichturkunden usw. und, im allgemeinen, vermögensrechtlichen Urkunden, frei verfügen kann.[...]

Am 15.09. war Rechtsanwalt Massimiliano Condò zu Gast bei Radio Italia 5, wo er interviewt wurde und über seine Erfahrungen als Rechtsanwalt in Deutschland berichtet hat.

News

März 2018

Änderungen in der kaufrechtlichen Mängelhaftung

23. März 2018|

Lange herrschte Unklarheit über den Umfang der kaufrechtlichen Mängelhaftung des Verkäufers im Rahmen seiner Nacherfüllungsverpflichtung. Konkret stand in Frage, ob der Verkäufer ebenfalls für zunächst vom Käufer getragene Aus- bzw. Einbaukosten der mangelhaften Sache aufkommen muss. Hierbei spielte maßgeblich die Auslegung des § 439 BGB eine Rolle. Der Bundesgerichtshof entschied in seinen bisherigen Urteilen, in Beachtung europarechtlicher Richtlinien und Vorgaben, tendenziell zugunsten des Käufers, wenn dieser Verbraucher im Sinne des BGB war. Mit der neu eingetretenen Gesetzesreform dieses Jahres, die [...]

Testierfreiheit des Erblassers?

23. März 2018|

Nicht im italienischen Erbrecht! Dieses verwehrt dem Erblasser (Verstorbenen) frei nach Belieben über seinen Nachlass zu verfügen. Der Nachlass wird vielmehr in zwei Teile aufgespalten: Einem Teil, der tatsächlich der freien Verfügung des Erblassers unterliegt, und einem Weiteren, der als sog. „riserva“ uneinschränkbar den sog. Noterben zusteht. So gilt zugunsten naher Angehöriger ein ausgeprägtes Pflichtteilsrecht, Noterbrecht genannt, welches durch gewillkürte testamentarische Verfügungen des Erblassers nicht umgangen werden kann. Ein Anspruch auf einen Teil des Nachlasses kann somit auch entgegen des [...]

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